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Besseres Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis

Einleitung

In der kindschaftsrechtlichen Praxis wirken viele verschiedene Beteiligte mit: Familienrichter:innen, Jugendamtsmitarbeiter:innen, Familienrechtsanwält:innen, Verfahrensbeiständ:innen und Verwaltungsrichter:innen. Eine besondere Schnittstelle der Zusammenarbeit stellt das Familiengericht und das Jugendamt dar. Wie bei schnittstellen- und professionsübergreifendem Handeln erwartbar, kann es hier positive Effekte, aber auch Komplikationen und Hürden geben. Zwar ist für alle Beteiligte das Kindeswohlinteresse handlungsleitend. Die Einschätzungen zum sachgerechten Weg und die Umsetzung kann jedoch unter den einzelnen Verfahrensbeteiligten divergieren, indem beispielsweise das Familiengericht Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für sinnvoll erachtet, die das Jugendamt ablehnt.

Das Kompetenzzentrum für Gutachten Recht Psychologie Medizin in Münster führt daher unter wissenschaftlicher Begleitung durch die katholische Hochschule NRW (katho NRW) eine durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Studie zum besseren Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis durch, um die herausfordernde Schnittstelle zwischen Familiengericht und Jugendamt zu untersuchen. Die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche der Professionen sollen hierbei beleuchtet, positive Aspekte der Zusammenarbeit herausgearbeitet und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.