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Peer-Review-Verfahren für Gutachten in Kindschaftssachen


Einige umstrittene Urteile und Studien haben die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in die mediale und politische Öffentlichkeit gerückt. Erste Maßnahmen zur Qualitätssicherung wurden ergriffen, weitergehende sind notwendig. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Verfahren, rechtlich verbindlich sicherstellen.

Dieses Anliegen greift das Kompetenzzentrum für Gutachten auf. Im Rahmen eines Pilotprojekts zur professionellen Selbstkontrolle soll getestet werden, ob und inwieweit sich das aus dem Bereich wissenschaftlicher Publikationen bekannte Peer-Review-Verfahren als System anonymer, kollegialer Rückmeldung auf das Gutachterwesen übertragen lässt.

Dabei geht es weder um die Einführung einer "Instanz für Obergutachten" noch um die Beurteilung des einzelnen Gutachters, sondern um die Etablierung eines selbstkorrigierenden Feedback-Systems im Gutachterwesen auf der Basis kollegialer Zusammenarbeit.

Das Pilotprojekt wird vom Kompetenzzentrum für Gutachten durchgeführt und finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Deutschen Chirurgiestiftung.

Bei Interesse an der Teilnahme am Pilotprojekt und bei Fragen melden Sie sich bei:
Stefanie Grunert,
s.grunert@kompetenz-rpm.de
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